18.11.2020

Stasiunterlagen werden dauerhaft gesichert

Menschen, die noch immer unter den Folgen der SED-Diktatur leiden, eine öffentliche Stimme geben.

 

Der Bundestag verabschiedet am 19. November das Gesetz zur Überführung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv und zur Schaffung einer/eines SED-Opferbeauftragten. Dazu erklärt Paul Lehrieder: „Mit dem Beschluss werden die Stasiunterlagen als unser nationales Gedächtnis dauerhaft gesichert und zugänglich gemacht. 30 Jahre, nachdem die Stasiunterlagen von der Bürgerrechtsbewegung in der DDR gerettet wurden, werden sie nun rechtlich in das Bundesarchiv überführt.

Besonders begrüße ich, dass mit dem Gesetz zukünftige Archivstandorte in den Ländern festgeschrieben sind und dass alle bisherigen Außenstellen mit Beratungsangeboten erhalten bleiben.

Die vorhandenen Dokumente erstrecken sich über eine Länge von 111 Kilometern. Das zeigt, wie massiv die Stasi die Menschen in der DDR bespitzelt hat. Noch immer gibt es monatlich über 4.000 Anträge auf Akteneinsicht. 3,2 Millionen Anträge wurden bisher insgesamt gestellt. Und auch weiterhin ist dies möglich. Der bisherige Aktenzugang für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes erhalten.

Die Akten der Staatssicherheit geben uns Zeugnis von der DDR-Diktatur – von Angst, Überwachung und Zersetzung. Die Möglichkeit der Einsicht in die individuellen Akten ist eine weltweit einmalige Errungenschaft und hat enorme Vorbildwirkung für viele andere Staaten. Dieser Symbolcharakter soll durch die Eigenständigkeit des Stasiunterlagenarchivs innerhalb des Bundesarchivs sichtbar bleiben.

Für uns als Union standen und stehen immer die Opfer im Mittelpunkt. Daher haben wir uns für das Amt einer/eines SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag eingesetzt. Damit wollen wir den vielen Menschen, die noch immer unter den Folgen der SED-Diktatur leiden, eine öffentliche Stimme geben.

Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines jahrelangen, intensiven Diskussions- und Entscheidungsprozesses unter Einbindung aller betroffenen Akteure. Die gemeinsame Einbringung von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zeigt einen breiten parlamentarischen Konsens.“