15.12.2020

Fachgespräch zum Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts

Paul Lehrieder MdB plädiert für hohe Qualifikation von Berufsbetreuer*innen

Der Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder (CSU) hält es für geboten, dass die Zugangshürden für den Beruf des Betreuers/der Betreuerin nicht zu niedrig angesetzt werden. Im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sagte er: „Wir sollten darauf achten, dass im künftigen Zulassungs- und Registrierungsverfahren in erster Linie Kandidatinnen und Kandidaten mit profundem Fachwissen den Beruf ergreifen können. Bestrebung der Länder ist es zwar, die Hürden niedrig zu halten. Man sollte nicht an der falschen Stelle sparen. Profis bringen zusätzliches Knowhow mit."

Der BdB begrüßt die Einführung des Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung einer Kandidatin/eines Kandidaten. Damit werde der Beruf endlich als Profession anerkannt. Ein großer Fortschritt, der zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung führen wird, sagte Thorsten Becker: „Vorausgesetzt, dass die Rechtsverordnung hohe Maßstäbe an die fachlichen Kritierien setzen wird. Die Sachkunde zu niedrig anzusetzen – wie es die Länder sich wünschen – ist nicht hilfreich für mehr Qualität.“

Harald Freter ergänzte: „Auch die Gerichte haben Interesse, mit qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern zu arbeiten, weil die wissen, was sie tun und so die Prozesse effizient gestalten. Das bedeutet weniger Arbeit und Stress für die Betreuungsrichter und -richterinnen sowie die Rechtspfleger und -pflegerinnen.“ Der BdB hält an dem Ziel fest, dass langfristig eine Ausbildung auf Hochschulniveau zum Beruf führen sollte.

Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass der Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Punkten gelungen ist und einen Fortschritt für die rechtliche Betreuung in Deutschland darstellt. Insbesondere die Annäherung an den Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sei von zentraler Bedeutung für die Qualität.

Wichtig sei, dass der Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens eingehalten werde, damit der Entwurf noch in dieser Legislatur verabschiedet und Gesetz wird. Anschließend werde man sich um die noch strittigen oder offenen Punkte kümmern müssen. Dazu zählt auch die Frage, wie Mehraufwände vergütet werden sollen, die künftig durch Maßnahmen wie Kennenlerngespräch, Betreuungsplan, erweiterte Berichtspflichten oder Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung entstehen werden.

Am Mittwoch, den 16. Dezember, lädt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Thorsten Becker wird die Stellungnahme des BdB vortragen. 
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.000 Mitglieder die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.

Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.

Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.
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