17.06.2021

„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“

Aktionsprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen beschlossen

Während der Pandemie mussten Kinder, Jugendliche und ihre Familien große Einschrän­kungen erleben. Dies bedeutet bei Weitem nicht nur, dass Lernstoff in der Schule versäumt wurde. Sondern es geht um viel mehr, was zu einem kindgerechten Leben gehört: Regel­mäßige Treffen mit Freunden und Gleichaltrigen, das Treiben von Sport, gemeinsame Unternehmungen etwa im Verein und Freizeiten. All das, was nicht nur Freude macht, sondern auch entscheidend ist für ein gutes Aufwachsen und die eigene Entwicklung.

Deswegen hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in Höhe von 2 Milliarden Euro am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Eine Milliarde für das Aufholen von Lernrückständen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) umgesetzt wird. Sowie eine Milliarde in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), um Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Alltag zu unterstützen: Dabei geht es für Kinder, Jugendliche und Familien um Freunde, Freude und Förderung.

Das Aufholpaket beginnt in der Kita, schafft zusätzliche Sport- und Freizeitangebote und fördert Kinder und Jugendliche bei ihrer Rückkehr in den Alltag etwa durch Schulsozial­arbeit. Und es unterstützt gezielt Familien ohne oder mit nur kleinen Einkommen durch den 100 Euro Kinderfreizeitbonus sowie durch vergünstigte Familienurlaube, die zusätzlich auch Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung zur Verfügung stehen. Noch im Sommer starten erste Angebote.

Das Aufholpaket in der Zuständigkeit des BMFSFJ wird in vielen verschiedenen Programmen und teils gesetzlichen Maßnahmen umgesetzt. Es sind für wesentliche Teile Gesetzesände­rungen notwendig gewesen, für die die 2./3. Lesungen im Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche erfolgten. Dazu zählen der Kinderfreizeitbonus und die Mittel, die über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an die Länder gegeben werden. Für letztere haben wir gemeinsam mit dem Bildungsministerium auch Vereinbarungen mit allen 16 Ländern verhandelt und bereits unterzeichnet.

Zudem setzen wir an bestehenden Bundesprogrammen an und bauen diese für die Jahre 2021 und 2022 aus. Diese Bundesprogramme haben sich nicht nur in der Vergangenheit fachlich sehr bewährt, sondern wir haben damit auch bestehende und funktionierende Strukturen, die wir nutzen können, um zügig die hohen Beträge umzusetzen.

Ganz entscheidend sind auch die Partner in dem Programm. Klar, ist, dass es nur gemeinsam zu einem Erfolg werden kann: So sind als Partner bspw. die Deutsche Kinder- und Jugend­stiftung, Verbände wie die Deutsche Sportjugend, der Verband Deutscher Musikschulen, die Naturfreunde, die Pfadfinder oder die Jugendfeuerwehren, die Deutsche Stiftung für Engage­ment und Ehrenamt, die Stiftung Frühe Hilfen, die Familienferienstätten oder die Mehrgene-rationenhäuser mit dabei. Mit ihnen allen können wir auf ein bundesweit engmaschiges und flächendeckendes Netzwerk mit vielen hauptamtlichen Fachkräften und ehrenamtlich Engagierten zurückgreifen.