24.03.2022

Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022

Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten


1. Ausgangslage
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten. Es ist klar, dass die Bundesrepublik durch Diversifizierung und Verbrauchsreduktion schnellstens unabhängig von russischen Energieimporten werden muss. Gleichzeitig bedarf es weiterer Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Um die besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen, werden wir nach Abschluss der Beratungen der Europäischen Kommission zum „Temporary Framework“ im Beihilferecht mit zinsgünstigen Krediten rasch und unbürokratisch die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen und über weitere Maßnahmen beraten.


2. Diversifizierung der Energiequellen
Die Bundesregierung unternimmt alles, um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen aus Russland schnellstmöglich zu beenden, die Umstellung auf klimafreundliche Energieträger voranzubringen und die Energie-Versorgungssicherheit sicherzustellen. Jede eingesparte Kilowattstunde heute sichert unsere Versorgung morgen. Die Bundesregierung hat deshalb schon vor Kriegsbeginn Maßnahmen ergriffen, um die Energieversorgung zu sichern und die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren.
Der mittel- und langfristig zentrale Baustein der Diversifizierung ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien in allen Sektoren. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird daher weiter beschleunigt. Kurzfristig trägt vor allem eine Verbrauchsreduzierung in allen Sektoren zur sicheren Versorgung bei und stabilisiert gleichzeitig das Preisniveau.
Wir werden im Bereich Gas u.a. die Beschaffung von Flüssigerdgas (LNG) unterstützen, Füllstandsvorgaben für Gasspeicher machen sowie die schnelle Genehmigung von LNG-Terminals vorantreiben. Außerdem unterstützen wir alle Möglichkeiten, um kurzfristig die Erdgas-Beschaffung in anderen Ländern zu steigern.
Wir werden den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen und mit Hochdruck internationale Lieferpartnerschaften vorantreiben. Zudem werden wir die Diversifizierung der Energiequellen auch durch den Import klimaneutralen Wasserstoffs und seiner Derivate sicherstellen.
Wir wollen die Produktion heimischer Grün-Gase weiter steigern und die Rückverstromung weiter flexibilisieren. Dabei sollte Biomasse stärker für Methanisierung und Einspeisung ins Gasnetz genutzt werden.
Wir wollen den Gasverbrauch in der Stromerzeugung kurzfristig reduzieren, indem wir möglichst die Kohlekraftwerke länger in der Sicherheitsbereitschaft halten. In diesem Rahmen kann die Stilllegung von Kohlekraftwerken nach Überprüfung durch die Bundesnetzagentur bis auf weiteres ausgesetzt werden. Dabei halten wir am Ziel Kohleausstieg idealerweise bis 2030 fest.
Zusammen mit Bundesnetzagentur und Kraftwerksbetreibern wird die Beschaffung und Reservebildung bei Kohle und die Diversifizierung der Lieferketten vorangetrieben.
Bei Öl existiert mit dem Instrument der Ölreserve ein auf internationalen Vorgaben der Internationalen Energieagentur basierendes Instrument zur Sicherung der Versorgung. Die Bundesregierung ist darüber hinaus in Gesprächen mit der Mineralölwirtschaft, die Diversifizierung der Ölimporte kurzfristig zu erhöhen.


3. Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen stärken
Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Märkte funktionieren und wieder sinkende Rohstoff-preise auch rascher als bislang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weitergegeben werden. Wir werden deshalb als einen ersten Schritt ohne Verzögerung die Voraussetzungen im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schaffen, damit das Bundeskartellamt in Zukunft seine Analysen nicht nur auf Basis der Daten der Markttransparenzstelle, sondern auch auf Basis von Mengendaten der Mineralöl-gesellschaften durchführen kann.
Die Bundesregierung wird außerdem – auch gemeinsam mit unseren EU-Partnern – alle Möglichkeiten prüfen, wie Marktüberwachung oder Marktregulierung gestärkt werden können, um Fehlentwicklungen und Übertreibungen auf den Energiemärkten entgegenwirken zu können.
Wir werden zudem im engen Austausch unter anderem mit den Energieversorgern Fragen des Verbraucherschutzes im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes aufgreifen.


4. Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern
Die Bundesregierung startet eine breit angelegte Kampagne, die bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Wirtschaft für Energiesparen wirbt und auch niedriginvestive Maßnahmen (z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen) durch Förderung und wo angezeigt und sinnvoll durch Vorgaben ermöglicht.
Mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr wollen wir im Neubau ab dem 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 verbindlich festlegen.
Wir werden die Fördersätze des Bundesprogrammes für effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickeln, indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden. Wir prüfen zudem, in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.
Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und werden dazu im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren. Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Einführung einer Teilwarmmiete zu prüfen. Im Zuge dieser Reform werden wir besondere Vorkehrungen für derjenigen Mieterinnen und Mieter treffen, deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen.
Wir wollen den besonders ineffizienten Gebäudebestand im Sinne der EU-Vorgaben vorrangig sanieren („worst first“).
Wir wollen Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung für alle Antragstellerinnen und Antragsteller und werden deshalb im Zusammenspiel von Programmgestaltung und Finanzierung sicherstellen, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden. Wir werden die Programme zeitnah überprüfen und Überförderung ausschließen.
Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern.
Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir u.a. dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.


5. Bürgerinnen und Bürger entlasten
Die Koalition hat sich bereits im Koalitionsausschuss vom 23. Februar 2022 auf ein umfassendes Paket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geeinigt. Dazu zählt u.a. die Unterstützung zur Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022, die Anhebung des Arbeitnehmerpausch-Betrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen.
Darüber hinaus hat die Koalition bereits am 17. März eine Verdoppelung des Heizkosten-zuschusses für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungs-hilfe oder Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht.
In Ergänzung dazu wird die Koalition zeitnah weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Denn die drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen nicht nur bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit besonders niedrigen Einkommen, sondern bis hin zu mittleren Einkommensgruppen für echte Härten, die wir abfedern wollen.


Energiepreispauschale
Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten. Wir werden deshalb eine Energiepreispauschale einführen: Allen einkommen-steuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreis-pauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgeber-erstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.


Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien werden wir schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen auszahlen. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen
Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik erhöhen wir die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person. Bei den jetzigen Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum 1. Januar 2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
Die Kraftstoffpreise haben sich in den vergangenen Monaten stark erhöht. Die Bestrebungen, uns schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Daher wollen wir die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, reduzieren. Wir werden daher befristet für drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß absenken. Wir stellen sicher, dass die Absenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.


9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV
Der ÖPNV ist gerade in der aktuellen Situation für viele Bürgerinnen und Bürger eine notwendige, leistungsfähige und kostengünstige Alternative zum eigenen Pkw und gleichzeitig das umweltfreundlichste Verkehrsmittel neben dem Fahrrad. Deshalb führen wir für 90 Tage ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“) ein und werden die Regionalisierungsmittel so erhöhen, dass die Länder dies organisieren können.