17.09.2020

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Zur zweiten und dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Wohnungseigentumsgemeinschaften handlungsfähig machen – Eigentümerrechte bewahren

„Wir unterstützen Millionen Wohnungseigentümer mit der jetzt vom Bundestag beschlossenen Reform des Wohnungseigentumsrechts. Wohnungseigentümergemeinschaften werden handlungsfähiger und können den Modernisierungsstau, der bislang in vielen Wohnungseigentumsanlagen herrscht, endlich auflösen.

Mit der Modernisierung des in die Jahre gekommenen Wohnungseigentumsgesetzes setzen wir auf wichtige Zukunftsthemen: die alternde Gesellschaft und den Klimaschutz. Wohnungseigentümer können künftig sehr viel einfacher in altersgerechten Umbau investieren und leichter Ladeinfrastruktur für Elektroautos an ihrem Pkw-Stellplatz einbauen. Außerdem wird für bauliche Veränderungen künftig keine Einstimmigkeit mehr bei Wohnungseigentümerversammlungen notwendig sein.

Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion war besonders wichtig, dass trotzdem die Rechte der Eigentümer gewahrt bleiben. Sie sollen sicher sein können, dass ihr Eigentum gut verwaltet wird. Schließlich ist für die meisten Eigentümer die eigene Wohnung die größte Investition ihres Lebens. Wir sorgen deshalb dafür, dass die Verwalter eine gute Arbeit abliefern. Jeder Eigentümer hat künftig Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse mitbringt. Dies wird die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich steigern.“