18.11.2020

Ganztagsbetreuung schafft flexiblere Arbeitszeiten für Eltern

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“

Der Deutsche Bundestag beschließt am 19.11.2020 das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Dazu erklärt der Würzburger CSU-Abgeordnete Paul Lehrieder:
„Für Grundschüler ist der Schulunterricht meistens zur Mittagszeit zu Ende. Häufig müssen die Eltern der Schülerinnen und Schüler aber länger arbeiten. Deshalb steht bei vielen berufstätige Eltern eine längere und gute Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder ganz oben auf der Wunschliste. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind. Dieser Bedarf ist bei weitem noch nicht gedeckt und es ist Aufgabe der Bundesländer, ein bedarfsdeckendes Ganztagsangebot zu schaffen.
Damit möglichst schnell gute ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter geschaffen werden, wird der Bund die Länder finanziell unterstützen und ein Sondervermögen mit einem Volumen von bis zu 3,5 Milliarden Euro errichten. Wir verfolgen damit das Ziel, dem Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote den entscheidenden Schub zu verleihen.
Bei aller finanziellen Unterstützung des Bundes für den Ausbau von Ganztagsangeboten ist eines aber auch klar: Es muss immer die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie die Ganztagsangebote für ihre Kinder nutzen wollen oder nicht. Eine verpflichtende Ganztagsschule wird es mit uns als CDU/CSU nicht geben.“