17.12.2020

Wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende

Unionsfraktion begrüßt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Am 1. Januar 2021 tritt das grundlegend novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Damit werden die notwendigen Rahmenbedingungen  weiter so verbessert, dass die ambitionierten Ziele der Energiewende erreicht werden können. Die Unionsfraktion steht damit zu ihrem Anspruch, den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben. Dabei behalten wir auch die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit im Blick.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Die Energiewende kann nur mit einem breiten Mix an Technologien gelingen. Daher haben wir für alle erneuerbaren Technologien die Rahmenbedingung verbessert. Künftig werden die meisten Solar-Dachanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt auch für Bestandsanlagen. Zudem schaffen wir Anreize, um große Dachfläche, z. B. auf großen Industrie- oder Logistikhallen, zu erschließen. Der Bestand an Biomasse-Anlagen wird durch unsere eingebrachten Neuregelungen gesichert, ebenso derjenige von kleinen Wasserkraftanlagen. Den Ausbau der Geothermie schieben wir weiter an. Auch die Digitalisierung der Energiewende wird vorangetrieben, ohne dabei bestehende Anlagen über Gebühr zu belasten. Wir haben darüber hinaus durchgesetzt, dass die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Standortkommunen von Windkraftanlagen einen größeren Anteil am Gewerbesteueraufkommen bei Windenergieanlagen sichert. Die Standortgemeinden sollen bei der Verteilung der Gewerbesteueranteile 90 Prozent und die Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen 10 Prozent erhalten. Damit soll die Akzeptanz von Wind-Projekten auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde erhöht werden.