21.01.2021

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander (2021-2028)

Nahtlose Fortsetzung der Förderung von bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäusern

 

Die Bundesregierung hat die Weiterentwicklung und Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser vereinbart. Der Erfolg des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus wird daher in einem Anschlussprogramm mit der weiteren Förderung aller im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser nahtlos zum 01.01.2021 fortgesetzt. Die bisherige Mittelausstattung wird in 2021 fortgeschrieben, so dass insgesamt 22,95 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einem guten Leben insbesondere von älteren Menschen.

Mit Beginn des Jahres ist das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander -Füreinander (202 1-2028) an den Start gegangen. Die Förderung der bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit einer achtjährigen Laufzeit bietet das Bundesprogramm den Mehrgenerationenhäusem Planungssicherheit und eine verlässliche Grundlage für eine noch stärkere kommunale Verankerung.

Bereits im letzten Jahr konnte die Bundesförderung pro Mehrgenerationenhaus um 10.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben werden. Auch im Jahr 2021 werden wir den Häusern diesen erhöhten Bundeszuschuss gewähren können. Wir hoffen auf breite Unterstützung für die Fortschreibung der Mittelerhöhung auch für die Folgejahre.

In bewährter Form sollen die Mehrgenerationenhäuser hierfür ihre Angebote flexibel an den jeweiligen Bedarfen vor Ort ausrichten und in ihren Kommunen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Miteinanders aller Generationen beitragen. Dabei werden wir sie durch weiterentwickelte zeitgemäße Beratungs- und Begleitmaßnahmen u. a. durch Vermittlung und Austausch fachlicher Inhalte, bei der Durchführung von Review-Verfahren zur
Qualitätssicherung und in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.