16.06.2021

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Weiterer wichtiger Beitrag für die Wiederbelebung der vielfältigen Kulturlandschaft in Deutschland

Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- oder Filmaufführungen, von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Bürgerinnen und Bürger ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete dies abrupt. Ein Stillstand, der auch gravierende wirtschaftliche Folgen für die Kulturbranche hatte: Ein Großteil der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen.

Aktuell geben Fortschritte bei der Impfkampagne, spürbar sinkende Inzidenzzahlen und erste Öffnungsschritte Grund zur Hoffnung. Dennoch bestehen für kulturelle Veranstal­tungen auf absehbare Zeit noch Hygieneauflagen und unterliegen Besucherzahlen noch Beschränkungen. Vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen die Mittel, um sich in dieser Unsicherheit auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen.

Hier setzt der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an, den die Bundes­regierung gemeinsam mit den Ländern konzipiert hat und der ab dem 15. Juni 2021 an den Start geht.

Der Sonderfonds unterstützt Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
Einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Der Sonderfonds ergänzt damit die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche: Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt, für das 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eine gezielte Unterstützung von Kreativen ermöglicht der Bund darüber hinaus durch die Überbrückungshilfe III, hier vor allem durch die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige.

Für Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern gibt es eine telefonische Beratungshotline der Länder.

Die Registrierung von Veranstaltungen ist ab dem 15. Juni 2021 über nachfolgende
Webseite möglich. Dort sind auch umfassende FAQ eingestellt, einschließlich einer
Übersicht, welche Veranstaltungen gefördert werden können.
Webseite mit Registrierungsplattform des Sonderfonds:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Beratungshotline für Antragstellende:
0800 6648430