29.09.2022

Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ des Bundes

165.000 Euro für den Bau eines Amphitheaters als Sommerspielstätte in Markt Randersacker

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages wurden Fördermittel in Höhe von 165.000 Euro für den Bau eines Amphitheaters als feste Sommerspielstätte in Markt Randersacker vergeben. Dies teilt der Würzburger CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder in einer aktuellen Pressemitteilung mit.

Paul Lehrieder zeigt sich als Mitglied des Haushaltsausschusses und Befürworter des Projekts über die Bewilligung der Fördermittel hoch erfreut: „Die kulturelle Infrastruktur in Deutschland braucht zielgerichtete Investitionen in ihren Substanzerhalt und ihre Modernisierung. Mit dem Förderprogramm „KulturInvest“ des Bundes können in diesem Jahr zahlreiche Kultur-einrichtungen im ganzen Land gefördert werden, die durch die Corona-Pandemie eine schwere Zeit überstehen mussten. Als zuständiger Bundestagsabgeordneter und Unterstützer freue ich mich sehr über das Engagement aller Beteiligten und die Bewilligung der Förderung.“

Die Idee zur Errichtung eines Amphitheaters als feste Sommerspielstätte unter freiem Himmel wurde vom Theater Chambinzky e.V. in Würzburg entwickelt. Das Theater hat die derzeit größte freie Bühne mit festem Spielplan in Würzburg und plant unter dem Motto "Aktivität statt Paralyse" die Errichtung eines Amphitheaters als feste Sommerspielstätte. Die Idee dazu entstand bereits zu Beginn der Pandemie und bietet ein sehr eindrucksvolles Konzept, um den Menschen Kultur auch während pandemiebedingter Einschränkungen zugänglich machen zu können.


 

Das Förderprogramm des Bundes „Investitionen für nationale Kultur-einrichtungen in Deutschland“ trägt dazu bei, in allen Regionen gleichwertige Verhältnisse zu schaffen. Gefördert werden etwa dringend notwendige Sanierungsarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Insbesondere sollen mit dem Programm kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden. Der Bund übernimmt im Rahmen der Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden durch die Bundesländer kofinanziert, aber auch durch Kommunen und Dritte. Weitere Informationen zu Förderzielen und Zuwendungsempfängern finden Sie unter folgendem Link https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/investitionen-fuer-nationale-kultureinrichtungen.html