24.11.2020

406.000 Euro für Gerbrunn und Thüngersheim

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020

 

Das Landesprogramm zum neuen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 ist aufgestellt. Zentrales Ziel des Investitionspaktes ist neben der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bürgerinnen und Bürger in den Städten, Märkten und Gemeinden. Insgesamt stehen knapp 25,7 Millionen Euro für 40 bayerische Städte, Märkte und Gemeinden zur Verfügung, nach Unterfranken fließen davon 3.340.000 Euro. Dies teilt der Würzburger CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder in einer aktuellen Pressemitteilung mit. 406.000 Euro sind für zwei Programmgemeinden seines Wahlkreises vorgesehen: in Gerbrunn werden für den Ausbau der Barrierefreiheit der Mehrzweckhalle 226.000 Euro freigegeben; für die Sanierung des Thüngersheimer Schützenhauses sind 180.000 Euro Fördermittel vorgesehen.
Lehrieder zeigt sich erfreut über die Förderung: „Die Mehrzweckhalle und das Schützenhaus sind nicht nur Orte zur sportlichen Betätigung, sondern bieten allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit des sozialen Miteinanders“, so der Abgeordnete.
Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt bayerische Städte, Märkte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung, denn ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestattete Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge. Besondere Berücksichtigung sollen die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Barrierefreiheit finden.
Schwerpunktmäßig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten förderfähig, die primär einer breiten Öffentlichkeit offenstehen. Hierzu zählen vor allem kommunale Sportstätten für den Breitensport.
Zu den Förderkriterien des Investitionspaktes zählt insbesondere auch der Bezug zu einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet. Analog zur Städtebauförderung sollen die Maßnahmen in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit konzeptionellen Aussagen zu den Sportstätten eingebettet sein.