06.05.2021

Austauschjahr in den USA

Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige.

Möchtest Du für ein Jahr in den USA leben?

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.

Die Bewerbungsfrist für das 39. PPP 2022/23 beginnt am Montag, dem 3. Mai 2021. Die Frist endet am Freitag, dem 10. September 2021.
Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.

Wichtiger Hinweis: Die Durchführung des 39. PPP steht unter dem Vorbehalt der Pandemie. Es wird nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich ist und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.

 

Basisinformationen für Schülerinnen und Schüler

Wer kann sich grundsätzlich bewerben?
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerbe ich mich?
Sie können sich direkt online bewerben oder per Post. Wenn Sie sich schriftlich bewerben wollen, dürfen Sie ausschließlich das Bewerbungsformular verwenden. Dieses Formular muss von Ihnen direkt an die für Ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation geschickt werden.

In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler (Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise).

Ihre Bewerbung muss spätestens am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Schriftliche Bewerbungen müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.

Wie geht es dann weiter?
Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und bis spätestens zu der (von der Organisation) gesetzten Frist an diese zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.

 

Basisinformationen für Berufstätige und Auszubildende

Wer kann sich bewerben?
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Freiwillig geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Genauere Informationen erteilt die Organisation Cultural Vistas gGmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerbe ich mich?
Sie können sich während der Bewerbungsphase direkt unter www.usa-ppp.de online bei Cultural Vistas gGmbH bewerben oder per Post. Für die postalische Bewerbung verwenden Sie bitte das offizielle Bewerbungsformular. Das Formular muss von Ihnen direkt an Cultural Vistas gGmbH geschickt werden.

Der Bundestag hat Cultural Vistas gGmbH mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt.

Ihre Bewerbung muss spätestens zum angegebenen Stichtag über das Online-Formular www.usa-ppp.de oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular bei Cultural Vistas gGmbH eingegangen sein (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal von Cultural Vistas gGmbH oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.

Wie geht es dann weiter?
Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von Cultural Vistas gGmbH die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.